Landnutzung: Landuse Siedlungs-/Verkehrsfläche: 47.666.303.000 qm settlement area Landwirtschaftsfläche: utilised agriculture area - zona agrícola utilizada - agriculture Ackerland: 33.13% (2005) arable land – cultivo de las tierras - terre labourable Wasserfläche: 7.798 qkm water area – áera agua - plan d’eau Waldfläche: forest area – bosque – surface boisée
Flächenverbrauch: 113 Hektar/Tag (2003-2006) land consumption - consumo de la tierra - utilisation des terres
Wie Flächen in Deutschland genutzt werden, unterliegt nach Maßgabe der von Bund und Ländern erstellten Planungs- und Rechtsvorgaben der Hoheit der Kommunen. Traditionell wird die Flächeninanspruchnahme in Deutschland durch diese mehrstufigen Vorgaben gesteuert. Sie sollen vor allem die siedlungsstrukturell erwünschten Standorte vorgeben und die Nachfrage an diese Orte lenken. Zur Wahrung der Chancen zukünftiger Generationen gibt das Leitbild der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung in § 1 Abs. 5 BauGB der Bauleitplanung für die Ressourcennutzung Regeln vor: Erneuerbare Ressourcen dürfen nur in dem Maße genutzt werden, in dem sie sich regenerieren. Nicht erneuerbare Ressourcen dürfen nur in dem Maße verbraucht werden, wie gleichwertiger Ersatz an regenerierbaren Ressourcen geschaffen wird. Schadstoffemissionen dürfen die Aufnahmekapazität der Umweltmedien und Ökosysteme nicht übersteigen.Das BBR stellte schon 1999 fest, der Einfluss der Planung auf das gemeindliche Ausweisungsverhalten sei begrenzt geblieben. Seitdem werden deshalb Stimmen laut, die ergänzend auch preisliche Anreizinstrumente fordern (reformierte Grundsteuer, Zuweisungslenkung, neue Wege in der Baulandbereitstellung). Aber auch die Reformen im Planungsrecht tragen entscheidend mit dazu bei, es den Kommunen zu ermöglichen, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Insbesondere die Anfang 1998 in Kraft getretene Neuregelung des Bundesbaugesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung machen Vorgaben zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Nach Auffassung des BBR kann erst durch das Zusammenspiel von Ordnungsrecht, Planung, Eingriffsregelung und preislichen Anreizen eine nachhaltige Flächennutzung erreicht werden.
Bürgerbeteiligung Partizipation
Bürgerbeteiligung ist im Westen Deutschlands bereits wenige Jahre nach Kriegsende ein Thema. Das Bundesbaugesetz von 1960 sah eine öffentliche Auslegung der Bebauungspläne vor, um die Öffentlichkeit über die Planungsabsichten zu informieren. Anregungen und Bedenken konnten geäußert werden, die vor einem Ratsbeschluss im weiteren Verfahren zu prüfen waren. Von einer frühzeitigen und aktiven Einbeziehung in den Planungsprozess war allerdings noch nicht die Rede. Die gesellschaftspolitischen Umwälzungen der späten 60er Jahre und die damit verknüpfte allgemeine politische Aufbruchsstimmung, ließ auch den Wunsch der Bürger nach mehr Selbstbestimmung in Planungsfragen wachsen. Besonders im Zusammenhang mit Stadtteilsanierungen bildeten sich erste Initiativen, die ihre Unzufriedenheit über die geringen Mitbestimmungsmöglichkeiten kundtaten. Für die Verwaltungen erwuchs daraus die Notwendigkeit, in anderer Qualität und Quantität als bisher zu informieren, zu erklären und zu begründen, um so die Akzeptanz der Bürger für geplante Maßnahmen zu erwirken. Die Veränderungen spiegeln sich auch im Städtebauförderungsgesetz von 1971 wider. In den 1970ern setzte sich die Protestbewegung in vielen Bürger- und Stadtteilinitiativen fort, die – stimuliert durch die Außerparlamentarische Opposition – eine mächtige Verstärkung erfuhr. Gesetzliche Anhörungs- und Beratungsrechte einer breiten Öffentlichkeit in der Stadtplanung waren bereits etabliert. Das Beteiligungsverständnis ging bereits in den 1980ern geht über Information, Anhören und Beratung hinaus. Seitdem geht es vor allem um die aufsuchende und aktivierende Beteiligung spezifischer Zielgruppen, die gezielt angesprochen und motiviert werden sollen. Vor allem in den Beteiligungsprozessen der Kommunalen Agenda 21 sind fast alle international diskutierten und erprobten Beteiligungsmodelle in die Prozesse eingeführt worden. Unter dem Kostendruck der Kommunen und der zunehmend wirtschaftsliberalen Stimmung im Lande ist jedoch vieles davon versandet. Viele diesen Prozess tragende Institutionen werden inzwischen nicht mehr gefördert und haben ihre Tätigkeit eingestellt.
In Deutschland trägt der Tourismus bereits heute acht Prozent zum Bruttosozialprodukt bei. Die Stadtstaaten sind dabei die Zugpferde der Tourismusentwicklung. Bundesweit liegt die Zahl der Arbeitsplätze bei rund 2,8 Millionen. Das Bundesamt für Naturschutz beschäftigt sich daher seit vielen Jahren mit den Auswirkungen des Tourismus auf Natur und biologische Vielfalt und führt Modellprojekte durch mit dem Ziel, eine naturverträgliche und nachhaltige Tourismusentwicklung in Deutschland zu fördern. Dabei arbeitet das BfN mit Tourismusorganisationen, Reiseveranstaltern und Urlaubsregionen in Deutschland, insbesondere den Großschutzgebieten (Biosphärenreservaten, Nationalparken und Naturparken) intensiv zusammen. Im Mittelpunkt steht dabei die Überlegung, ökologisch sensible Gebiete so zu schützen, dass sie langfristig erhalten werden können und Naturerlebnis trotzdem möglich bleibt. In der "Berliner Erklärung" der Ministerkonferenz zur biologischen Vielfalt und nachhaltigen Tourismus 1997 wurde gefordert, Regeln und Richtlinien zu definieren, welche die Interessen der Naturerhaltung und des Tourismus miteinander in Einklang bringen, zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung führen und dadurch zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und die den Zielen der Agenda 21 beitragen. Mit maßgeblicher deutscher Unterstützung wurden aus der „Berliner Erklärung“ die internationalen Richtlinien für eine sozial- und umweltverträgliche nachhaltige Tourismus entwickelt und im Februar 2004 von der 7. Vertragsstaatenkonferenz in Kuala Lumpur angenommen. Deutschland förderte den Verhandlungsprozess dieser Richtlinien für eine nachhaltige Tourismusentwicklung insbesondere durch Workshops und die Erprobung der Richtlinien in Modellgebieten. Mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes wurde zudem mit VIABONO eine Dachmarke für den nachhaltigen Tourismus in Deutschland zur Taufe gehoben.
Wirtschaftsmacht, Korruption und Flächenverbrauch Economic Power, Corruption and Land Consumption
„Unter Korruption wird gewöhnlich das Ausnutzen einer Machtposition zum eigenen Vorteil, aber zum Schaden vieler anderer, oder auch das abgesprochene Zusammenspiel von zwei Akteuren verstanden, die sich rechtswidrige private Vorteile zu Lasten Dritter verschaffen“ (bpb). Seit längerer Zeit ist gerichtskundig, dass es auch in Deutschland für Korruption problematische Einfallstore bei den Bauverwaltungen gibt. Der klassische Fall ist, dass Bauunternehmer die Verwaltung bestechen, um den Zuschlag für bereits genehmigte Bauprojekte zu bekommen. Eine andere Dimension für eine Kommune bilden Korruption und Bestechung, wo sie nicht direkt über Geldscheine sichtbar sind. Es kursieren Gerüchte, dass auch Bebauungspläne im Interesse bestimmter Leute aufgestellt werden, die im Gegenzug dem Planer und anderen Beteiligten Vorteile verschaffen. Da gäbe es eine Palette von Möglichkeiten, die man gemeinsam in einem Klüngel spielen könne. Wir haben bislang jedoch nicht einen einzigen ausgeurteilten Fall gefunden, der diese Gerüchte bestätigt. Ungeachtet dessen hat der BUND Hessen in seiner Mitgliederzeitung im Jahr 2007 dazu aufgerufen, dem Problem mehr Beachtung zu schenken. Seit 1999 ist die Bestechung auch im Ausland in fast allen Industrieländern strafbar nach den Gesetzen des jeweiligen Heimatlandes. Vorbei die Zeit, als deutsche Unternehmen die Auftragsakquise mittels Bestechung sogar steuerlich absetzen konnten. Die Vereinten Nationen werben für eine Konvention gegen Korruption (die von Deutschland übrigens noch nicht ratifiziert wurde).
Best Practice
Projekt "ECOLUP"
Mit dem Projekt „ECOLUP – Umweltmanagement für die kommunale Bauleitplanung bzw. örtliche Raumplanung (Ecological Land Use Planning)“ hat die Bodenseestiftung einen Leitfaden für Behörden und Planer erarbeitet. Gegenwärtig beteiligt sich die Stiftung an einem EU-Projekt und einem deutschem Begleitprojekt „Managing Urban Europe 25 - Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement“. Ziel ist es, die Erfahrungsbasis der kommunalen Anwendung von Umweltmanagementsystemen zu verbreitern und – auf konkreten Erfahrungen aufbauend - ein Instrumentarium für das Nachhaltigkeitsmanagement (SUM – Sustainable Urban Management) für europäische und deutsche Kommunen zu entwickeln, modellhaft umzusetzen, anzupassen und für weitere Gemeinden bereitzustellen. Das Projekt wird gefördert von der Europäischen Kommission, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und dem Umweltministerium Baden-Württemberg. SUM soll sich auf die gesamte Kommune beziehen (functional urban area) und einen Schwerpunkt auf die kommunale Umweltqualität setzen, integrativ wirken und auf Partizipation beruhen. Es wird tragfähige Elemente der anerkannten Umweltmanagementsysteme nutzen und verbessern. Das internationale Städtenetzwerk Union of the Baltic Cities (UBC) koordiniert das Projekt auf europäischer Ebene. Das internationale Städtenetzwerk ICLEI (Local Governments for Sustainability), die Bodensee-Stiftung und weitere Organisationen sind als Projektpartner eingebunden bzw. betreuen das deutsche Modul. Auf europäischer Ebene beteiligen sich folgende Kommunen: Turku und Lahti (Finnland), Växjö (Schweden), Leeds und Lewes (England), Ancona und die Region Siena (Italien), Riga (Lettland), Kaunas und Siauliai (Litauen), Siòfok und Balatonfüred (Ungarn) sowie Oslo (Norwegen). Am deutschen Modul beteiligen sich Ludwigsburg, Tübingen, Neu-Ulm, Donaueschingen, Wiesbaden, Paderborn, Aschaffenburg, Würzburg, Bezirk Berlin-Lichtenberg, Landkreis Nordhausen sowie im Beobachterstatus Friedrichshafen, Erfurt, Ellrich und die Stadt Nordhausen. Durch internationale Workshops und Städtepartnerschaften haben die Partnerkommunen des Projektes „Manaing Urban rope 25 – Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement“ die Chance auf einen intensiven Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene.
Initiativen gegen Flächenverbrauch Non Government Organisations (NGOs) against Land Consumption