SAMMLUNG
DER EINWENDUNGEN im
Rahmen der Bürger*innenbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 des
Baugesetzbuches zum BEBAUUNGSPLAN-ENTWURF Nr. 410
(„Domhöfe“)
Nach Abschluss der
Auslegung und Ablauf der Einwendungsfrist hat der Magistrat nunmehr
die eingegangenen Einwendungen zu prüfen. Der Verein für
nachhaltige Flächennutzung stellt die ihm bekannt gewordenen
fristgerechten Einwendungen der interessierten Öffewntlichkeit
nunmehr nachfolgend zur Verfügung. Sollte Ihre Einwendung nicht
dabei sein und Sie deren Veröffentlichung auf dieser Website wollen,
dann übersenden Sie diese bitte über unsere Mailadresse
landuse@t-online.de).
An
den
Magistrat
der Stadt Wetzlar
-
Amt für Stadtentwicklung - Ernst-Leitz-Straße 30 35578
Wetzlar
Wetzlar,
den 08.08.2019
Sehr
geehrte Damen und Herren,
im
Rahmen der Bürger*innenbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 des
Baugesetzbuches zum Bebauungsplan-Entwurf „Dom-Höfe“ ( Nr. 410)
möchte ich die nachstehend näher beschriebenen abwägungsrelevanten
Anregungen bzw. Bedenken vorbringen.
1.
Der Verzicht auf eine sogenannte informelle Bürger*innenbeteiligung
ist ein Fehler.
Zuerst
möchte ich auf einen Kritikpunkt vieler mir namentlich bekannter
Wetzlaer Bürger*innen eingehen, der die Herzen und Gemüter bewegt.
Es handelt sich um die bishang in diesem Rahmen von Ihnen
durchgeführte Bürger*innenbeteiligung – genauer: deren Fehlen.
Die Rede ist hier nicht von der nunmehr stattfindenden förmlichen
Bürger*innenbeteiligung nach dem Baugesetzbuch. Die Rede ist hier
vielmehr von der informellen, viel früher im Meinungsbildungsprozess
ansetzenden und sehr viel intensiveren informellen
Bürger*innenbeteiligung.
Was zunächst nach Hinterzimmerpolitik klingt („informell“) ist
deren krasses Gegenteil: ein strukturierter und öffentlicher
Prozess, in dem um die beste Lösung gerungen wird.
Die
erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung von Planungsvorhaben durch die
informelle
Bürger*innenbeteiligung hat
seit den 1970er Jahren im Rest der Republik zunehmend an Bedeutung
gewonnen. Hierzu sind vielfälige Modelle entwickelt und umgesetzt
worden. Beispielhaft genannt seien explizit Zukunftswerkstätten,
Planungszellen nach P. C. Daniels, Runde Tische und mehrtägige Open
Space-Veranstaltungen.
Über
die gesetzlichen Regelungen hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer
Möglichkeiten Sie an Planungen zu beteiligen. Kooperative Formen der
Bürgerbeteiligung sind in einer aktiven Bürgergesellschaft ein
wichtiger Bestandteil bei der Planung und Umsetzung städtebaulicher
Projekte. Strategien in der Siedlungsentwicklung sollen langfristig
und dauerhaft die Lebensqualität und das Umfeld der Bürgerinnen und
Bürger sichern und verbessern. Städtebauliche Planungen müssen von
Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern daher entscheidend mitentwickelt
und mitgetragen werden. Leitbildprozesse, Bürgerwerkstätten,
Bürgerbefragungen und andere Formen der Beteiligung sind
Möglichkeiten, um das Interesse einer breiten Bürgerschaft an einer
Mitwirkung zu wecken.
Angesichts
der Bedeutung des Planungsgebietes für die Bewohner*innen der Stadt
Wetzlar wäre eine derartige frühzeitige und umfangreiche
Öffentlichkeitsbeteiligung zu erwarten gewesen. Statt dessen setzen
Sie die förmliche Bürger*innenbeteiligung in die Hauptferienzeit.
Honi soit qui mal y
pense. Ich nehme Bezug auf: „Wetzlar
tut sich schwer mit der Beteiligung“ (Hessencam, verantwortlich:
Joachim Schaefer) https://www.youtube.com/watch?v=B4_ovsjHfQk
In
der Begründung zum B-Plan „Dom-Höfe“ heißt es zur bisherigen
Öffentlichkeitsbeteiligung: Der „Vorhaben- und Erschließungsplan
für die Dom-Höfe ist Ergebnis einer mehrjährigen Zusammenarbeit
zwischen der Stadt Wetzlar, dem Vorhabenträger und der
Öffentlichkeit.“
Hierzu
ist festzustellen:
1.1. Sie haben im vergangenen Jahr eine
Bürger*innenversammlung
einberufen. Diese hat sich (auch) mit dem Thema „Dom-Höfe“
befasst. Bürgerversammlungen haben ihre Rechtsgrundlage in § 8a
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Ihr Sinn und Zweck richtet sich
nach Absatz 1 Satz 1 dieser Norm. Dort heißt es: „Zur
Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten
werden.“ Nach Berichten von Teilnehmer*innen blieben danach –
auch angesichts der Kürze der behandlung des Themas - mehr Fragen
als Antworten.
1.2.
Das
Thema sei in zahlreichen Ausschusssitzungen
öffentlich behandelt worden, wird den Bürger*innen dem Hörensagen
nach oft von Magistratsmitgliedern und Kommunalpolitiker*innen
entgegengehalten. Selbst wenn es dort in dem der Bedeutung des Themas
für die Wetzlaer Bürger*innen hinreichenden Umfang – ich höre
anderes – behandelt worden wäre, war dies nicht Teil der
Bürger*innenbeteiligung sondern Teil des kommunalen
Entscheidungsprozesses auf dem Weg zur Bebauungsplansatzung (wie er
von der HGO vorgeschrieben ist). Hinzu kommt: Es wurde zwar
öffentlich eingeladen, das Rederecht von Gästen in den Ausschüssen
ist in der Hessischen Gemeindeordnung jedoch nicht vorgesehen. Dass
die örtliche
Presse
in den vergangenen Jahren regelmäßig berichtet hat (wie es ihre
Aufgabe im Rahmen einer demokratischen Öffentlichkeit ist), ist auch
kein Ersatz für eine umfassende (informelle)
Bürger*innenbeteiligung.
1.3.
Längst hätte die Stadt die Bürger bei der Suche nach Lösungen
einbinden müssen. Das sogenannte Begleitgremium
– von dessen Existenz nur wenige wissen, da nicht öffentlich
tagend (also auch ohne Presseberichterstattung) zog erst vor kurzer
Zeit eine öffentliche Person aus dem Kreis der Kritiker*innen des
geplanten Projekts hinzu, die weder einer Behörde der Stadt Wetzlar,
noch dem Kreis der Wetzlaer Kommunalpolitiker*innen noch dem Investor
zugehört. Diese forderte dann auch folgerichtig dessen Auflösung
zugunsten eines Gestaltungsbeirates,
den es bereits in achtzig deutschen Städten gibt. Dem bewährten
Instrument der Architekturwettbewerbe soll ein Gestaltungsbeirat
keine Konkurrenz machen, sondern nur weitere Planungsphasen
begleiten, nach der Sitzung der Jury. Doch auch von
Architekturwettbewerb hat ser Magistrat der Stadt Wetzlar
erstaunlicherweise abgesehen und die Gestaltung weitgehend dem
Investor überlassen. Wie sie wirklilich aussehen wird, ist auch im
Begleitgremium bislang nicht hinreichend dargelegt worden.
Möglicherweise weis das der Investor zum gegenwärtigen Zeitpunkt
selbst noch nicht. Die vorhandenen Skizzen lassen die künftige
Gestaltung nur erahnen. Dies ist umso erstaunlicher, als es längst
ausgereifte Möglichkeiten der Visualisierung von Bauvorhaben gibt,
mit denen auch Alternativen ohne großen Aufwand dargestellt werden
können.
1.4. Ich schließe mich ausdrücklich der Forderung
von Wetzlaer Bürger*innen an, welche von Ihnen – dem Magistrat der
Stadt Wetzlar - die Errichtung eines öffentlich tagenden
Gestaltungsbeirats
fordern. Und dies, ehe der nunmehr vorgelegte Bebauungsplanentwurf
„Dom-Höfe“ endgültig als Satzung von der
Stadtveordnetenversammlung rechtswirksam verabschiedet wird. Jede
Stadt hat ihr Gesicht – das will gewahrt und gleichzeitig
sinnvoll weiterentwickelt werden.
Der
Gestaltungsbeirat
ist zwar kein Ersatz für eine umfassende Bürger*innenbeteiligung,
er wird sich jedoch positiv
auf die Debatte über die Qualität des Stadtbilds und der
„Alltagsarchitektur“ auswirken. Warum sollte das in Wetzlar
anders sein als etwa in Marburg oder einer der achtzig anderen
deutschen Städte, die einen Gestaltungsbeirat errichtet haben und
gute Erfahrungen damit machten? Wichtig für dessen Gelingen sei –
so die Architektenkammer in Baden-Württemberg, die hierzu ein
Handbuch herausgegeben hat
https://www.akbw.de/service/fuer-staedte-und-kommunen/gestaltungsbeirat.html
-
dass seine drei bis fünf Mitglieder auch besondere Persönlichkeiten
und herausragende Architekten sind, die nicht in der Stadt tätig
sind und deshalb unparteiisch urteilen können und um damit eine
qualifiziertere Entscheidungsgrundlage für politische Institutionen
und Verwaltungen sowie Bauherren geben zu können.
1.5.
Statt
ausschließlich der hausinternen Entwurfsabteilung des
Bauunternehmers die Gestaltung des zentralen Wetzlaer Platzes zu
überlassen, der über Jahrzehnte das Stadtbild für Touristen und
Einwohner*innen prägen wird, wäre fachlich ein Wettbewerb geboten
gewesen, der den Bürger*innen anschaulich Alternativen zum bislang
vorgelegten – zumal derzeit nur sehr in Umrissen bestehenden -
Entwurf des Bauunternehmers visualisiert hätte.
Das
Versäumnis des Magistrats, die Wetzlaer Bürger*innen umfassend zu
beteiligen, ist ein erheblicher struktureller Mangel. Ein „Weiter
so“ wird das Vertrauen der Bürger*inne in die Wetzlaer
Kommunalpolitik erheblich untergraben. Es wäre zudem in Zeiten
allgemeiner Politikverdrossenheit (definiert als generelle
Unzufriedenheit
mit dem politischen System und den demokratischen Institutionen)
ein verheerendes Signal.
Die Erfolge
einer umfassenden informellen Bürger*innenbeteiligung sind längst
umfassend dokumentiert.
Dies hat in jüngerer Zeit unter anderem das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 11.Juli
2017 unter dem Titel „Bürgerbeteiligung auf Bundesebene –
Erfolge und Perspektiven“ gemacht. Im Dokumentationsband hierzu
heißt es: Auch
bei kommunalen Vorhaben sei die Bürgerbeteiligung
ein Instrument, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in
Politik und Verwaltung zu stärken („Placebo
oder Gewinn? – Wie kann Bürgerbeteiligung die parlamentarische
Demokratie sinnvoll stärken?“ - Gisela
Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in
Baden-Württemberg).
Die
Pseudo-Beteiligung durch das Begleitgremium muß umgehend eingestellt
werden und durch einen Gestaltungsbeirat ersetzt werden, der
öffentlich tagt und Vorschläge in den trialogischen Prozess (Prof.
Dr. Klages, Speyer) zwischen Bürgerschaft/Zivilgesellschaft,
Polizik/Gemeinderat und Verwaltung einbringt. Im übrigen muss der
Magistrat auf
die Bürgerinnen zugehen, um bei ihnen Anregungen abzuholen.
Lediglich die Auslegung der Planungsunterlagen in die Zeitung zu
setzen bringt keine umfassende Bürger*innenbeteiligung.. Akten und
Fakten werden dadurch nicht lebendig und damit zugänglich für die
Bürger*innen. Auf die entscheidende Bedeutung der Initiative des
Planungsträgers habe ich bereits in meinem Kommentar zum § 9
(Öffentlichkeitsbeteiligung) des Entwurfsvorschlages zum UVP-Gesetz
(a.F.) hingewiesen (Block-Künzler, Bewohner der Erde bitte herhören.
Anmerkungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem UVP-Gesetz, in:
UVP-Nachrichten 2/1991).
2.
Der Magistrat sich Planungsalternativen verschlossen.
Über
die zweifelhafte Ästehtik des bestehenden Gebäudekomplexes sind wir
uns schnell einig. Nicht jedoch darüber, dass der Abriss – und der
Neubau in der vorgestellten Entwurfsfassung - alternativlos ist. Die
Gemeinde muss, um dem Gebot gerechter Abwägung zu genügen, eine
grundsätzliche Abwägungsbereitschaft vorweisen können. Die
Abwägung muss daher „offen“ sein, d. h. Die Gemeinde darf sich
aufdrängenden Planungsalternativen nicht verschließen und muss
solche in ihre Überlegungen einstellen. Andernfalls ist die Abwägung
der Gemeinde defizitär, da die Gemeinde das erforderliche
Abwägungsmaterial nicht vollständig ermittelt hat. Dieser Fehler
betrifft damit vorrangig den Vorgang der Beschaffung des
Abwägungsmaterials und fällt damit unter § 2 Abs. 3 BauGB („Bei
der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange, die für die
Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und
zu bewerten.“).
Ich stelle fest: Planungsalternativen hat
der Magistrat der Stadt Wetzlar nicht erwogen. Sollte dies jedoch der
Fall sein, hat er sie jedenfalls nicht der Öffentlichkeit
mitgeteilt. Insbesondere hat er nicht oder nicht hinreichend konkret
erwogen:
2.1. den bestehenden Gebäudekomplex zu renovieren
beziehungsweise zu restaurieren. Ein Gutachten über dessen
derzeitigen Bauzustand wurde
der Öffentlichkeit zumindest nicht zugänglich gemacht – oder
zumindest hinsichtlich der Ergebnisse kommuniziert.
2.2. Dies
gilt auch für eventuell mögliche und sinnvolle Umbaumaßnahmen
– etwa die zumindest aus
heutiger Sicht – städtebaulich (vorsichtig gesagt) unpassende
Fassadengestaltung..
2.3. Auch alternative
Finanzierungsmodelle wurden
nicht erwogen. Stattdessen überlässt der Magistrat der Stadt
Wetzlar den zentralen Platz der Stadt einem Investor/Bauunternehmer.
Auch dies im übrigen – soweit jedenfalls mir bekannt – ohne
zumindest die Vorschläge anderer Investoren/Bauunternehmer ernsthaft
zu prüfen. Dabei
gibt es seit über hundert Jahren eine Tradition genossenschaftlicher
Bautätigkeit („Baugenossenschaften: Wir bauen eine neue Stadt. Im
Verein gegen die Wohnungsnot: Zur Renaissance einer mehr als 100
Jahre alten Idee. Von Christoph Bernhardt
23.
Mai 2013 DIE ZEIT Nr. 22/2013
https://www.zeit.de/2013/22/geschichte-baugenossenschaften-wohnen).
Baugenossenschaften sind im übrigen nicht nur zu Wohnzwecken
gegründet worden. Das
vom Magistrat vorgelegte Investorenmodell ist folglich nicht
alternativlos. Baugenossenschaften wie die in München-Oberwiesenfeld
haben in Deutschland eine lange Tradition.
Das Fehlen
jeglicher Erwägung von Planungsalternativen (wie etwa der
Restaurierung und dem nachhaltigen Umbau des bestehenden
Gebäudekomplexes) ist eindeutig ein erheblicher Abwägungsfehler. 3.
Der Magistrat hat Prognosen zur Klimaerwärmung nicht beziehungsweise
nicht hinreichend in die Planung einbezogen.
„Heatwaves:
urgent action needed to tackle climate change's 'silent killer'.“
President IFCR Francesco Rocca, New York, 16.07.2019
(media.ifrc.org/ifrc/press-release/heatwaves-urgent-action-needed-tackle-climate-changes-silent-killer).Hitzewellen
gehören zu den für die Menschheit tödlichsten Naturgefahren. Mit
dem Fortschreiten der Klimakrise werden sie – auch in nördlichen
Ländern ( vgl. Sommer 2018) - noch ernster und verbreiteter werden.
.Sie treffen die Menschen in Städten am meisten. Die jüngsten
Empfehlungen des IFRC (International Federation of Red Cross and Red
Crescent Societies ) zum Schutz der Städte vor Hitzewellen sind
nicht neu, sondern seit Jahren unter Expert*innen unstrittig. Die
Maßnahmen, die Behörden ergreifen können, um Leben zu retten und
Leid zu ersparen, sind einfach und bezahlbar. Dazu gehören (so auch
der IFCR): - mehr Grünanlagen, - begrünte Dächer, -
autofreie Zonen und - weiße Oberflächen.
Die vom
Magistrat vorgelegte Planung berücksichtigt nur den letzten Aspekt.
Darin liegt ein erheblicher Abwägungsfehler. Dieser wiegt umso
schwerer, als hier die Planung für die Zukunft der Wetzlaer
Innenstadt vorgelegt wird, die nicht nur das Stadtbild der nächsten
Jahrzehnte, sondern auch die Stadtökologie bestimmen wird.
Die
GRÜNEN im Bundestag (Fraktionschef Anton Hofreiter und
Umweltexpertin BettinaHoffmann) haben mitten in der vierten
Hitzewelle des Jahres 2019 einen „Hitzeaktionsplan“ vorgelegt.
Die Klimakrise sei eine Gefahr für die menschliche Gesundheit. „Wir
müssen uns darauf vorbereiten, dass mit der ungebremsten Klimakrise
Hitzewellen weiterhin zunehmen werden.“ Die Autor*innen monieren
darin, dass die Große Koalition sich nicht ausreichend um den
Hitzeschutz der Bevölkerung kümmere. Sie habe lediglich
unverbindliche Handlungsempfehlungen für die erstellung von
Hitzeaktionsplänen veröffentlicht, aber keinen gemeinsamen
Aktionsplan von Bund und ländern zum umgang mit der Hitze
angestoßen.“ „Hitzewellen sind für ältere und kranke Menschen
ein ernsthaftes Problem“ sagte hofreiter dem SPIEGEL. „Die
Merkel-Regierung lässt die Menschen trotz der Gefahr allein.“
Die
Bund-Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die
Folgen des klimawandels“ (GAK) hat unter Federführung des
Umweltbundesamtes Handlungsempfehlungen als eine Art Blaupause für
die kommunalen Behörden erarbeitet, um regional angespasste
Hitzepläne zu entwickeln. Ziel dieser Pläne ist es, hitzebedingte
und UV-bedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu
vermeiden. (www. Bundesgesundheitsministerium.de). Als älterer
Mensch über sechzig gehöre ich zur Risikogruppe
hitzewellenbedingter Erkrankungen. Daher bin ich von der vorgelegten
Planung subjektiv (in meiner Gesundheit) potentiell betroffen.
4.
Der Magistrat hat die Folgen einer mindestens 2 ½ – jährigen
Bauzeit nicht ausreichend in die Abwägung einbezogen.
Die
Wetzlaer Altstadt wird für lange Zeit zur Großbaustelle, sollte der
Plan umgesetzt werden. Diese wird nicht nur für Ärger bei den
Anwohner*innen führen. Gesundheitsschädliche Staub- und
Lärmentwicklung sind kaum zu vermeiden. Auch der für Wetzlar als
Dom- und Goethestadt wirtschaftlich wichtige Tourismus wird
beeinträchtigt werden. Zudem ist die Annahme einer 2
½ – jährigen Bauzeit zu optimistisch. Zeitpläne von
Großbaustellen sind häufig nicht einzuhalten, da unvorhergesehene
Ereignisse den Bauablauf verzögern. Konkret ist zu erwarten, dass
Kampfmittel geräumt werden müssen und denkmalschützerische
Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die
vom Magistrat vorgelegte Planung berücksichtigt all dies nur
unzureichend. Darin liegt ein erheblicher Abwägungsfehler. Als
älterer Mensch über sechzig gehöre ich zur Risikogruppe der durch
schädliche Immissionen (Lärm, Staub) potentiell verursachbare
Erkrankungen.
5.
Der Magistrat hat moderne und nachhaltige Innenstadtkonzepte nicht in
die einbezogen.
Er
hat das Konzept einer
autofreie bzw. reduzierten emissionsarmen fußgängerfreundlichen
Innenstadt sowie weitere – bereits verwirklichte – moderne und
nachhaltige
Innenstadtkonzepte nicht
in die Planung einbezogen. Im Gegenteil: die Errichtung eines
Großkinos im Altstadtzentrum ist das Gegenteil dessen, was moderne
Stadtplaner umsetzen würden.
Die
vom Magistrat vorgelegte Planung ignoriert den „State of the art“
(nach den Regeln der Kunst). Darin liegt ein erheblicher
Abwägungsfehler.
6.
Grün verschwindet: Der Magistrat will Linden/Spielplatz/Ort der Ruhe
versiegeln.
So
war die Innenraumentwicklung
nach dem § 13a BauGB
nicht gedacht. Das Vorhaben widerspricht Sinn und Zweck der Norm. Der
Magistrat will einen der seltenen bislang unversiegelten Bereiche der
Wetzlaer Innenstadt versiegeln. Schon im Hinblick auf sie zu
erwartende Wetterentwicklung (Starkregen, Hitzewellen) ist dies
kontraproduktiv. Hinzu kommt: Während Menschen immer mehr
Quadratmeter zum Wohnen und für ihre dicken Autos beanspruchen,
schrumpft der Raum für spielende Kinder. Andere Kommunen nehmen dies
richtigerweise zum Anlass, den Platz neu zu verteilen
(www.sueddeutsche.de/panorama/spielplatz-kinder-stadt-raum vom
16.07.19).
Die
vom Magistrat vorgelegte Planung widerspricht Sinn und Zweck der des
§ 13a BauGB. Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber nicht
beabsichtigt, dass noch mehr Grün aus den Städten verschwindet.
Siehe hierzu eingehend den Artikel von Wolfgang
W. Weisser (Professor für terrestrische Ökologie an der TU München)
in der Süddeutschen Zeitung vom 02.08.2019 (URL:
https://www.sueddeutsche.de/politik/verdichtung-staedte-architektur-1.4548609).
7.
Der Magistrat berücksichtigt nicht, dass die geplante Nutzung mir
Kinosälen für „rd. 500 Besucher“ am ungeeignetsten Ort der
Stadt und angesichts des Kinosterbens (NETFLIX) auch zur Unzeit
erfolgt.
Er
zieht als zwingende Folge das Parkhaus im Grüngürtel nach sich, und
ist daher schädlich für Klimabilanz, Schutz vor Hitzewellen …
Siehe dazu bereits meine Ausführungen unter Punkt 5.
Die
vom Magistrat vorgelegte Planung berücksichtigt all dies nur
unzureichend. Darin liegt ein erheblicher Abwägungsfehler.
8.
Der Magistrat hat im B-Plan Extremwetterereignisse wie Starkregen
nicht beziehungsweise nicht hinreichend berücksichtigt.
Die
Berücksichtigung von Klimaanpassungszielen ist in der Bauleit- und
Grünplanung ist angesichts deutlich zunehmender
Extremwetterereignisse erforderlich. Im Rahmen der Abwägung nach §
1 Abs. 5 und Abs. 6.1 und 6.7a und c BauGB sind bei Planungen
Klima, Klimaanpassungen, die allgemeinen und umweltbezogenen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu
beachten.