Der 2004 im mittelhessischen Gießen
gegründete Verein für nachhaltige Flächennutzung und
Umweltkommunikation e.V. stellt auf dieser Seite in Zusammenarbeit
mit der lokalen Wetzlaer Initiative LEBENSWERTE ALTSTADT –
Stadthaus, Marienheim, Liebfrauenberg, Turmstraße eine Sammlung
der Einwendungen zum Bebauungsplan- entwurf Nr. 410 “Domhöfe“
zusammen. Die Initiative kritisiert die mangelnde Beteiligung der
Öffentlichkeit. Lediglich das vom Baugesetzbuch geforderte Minimum
sei eingehalten worden – und mit der Auslegung der Pläne in der
Hauptferienzeit (8.Juli bis 9.August 2019) seien viele Bürger*innen
nicht erreicht worden.
Unser Verein für nachhaltige
Flächennutzung will durch die – von den Einwender*innen
ausdrücklich genehmigte – Veröffentlichung der Einwendungen auf unserer Webseite www.flaechenverbrauch.org einen
Beitrag zu mehr Transparenz leisten und damit das Nachdenken über
eine LEBENSWERTE ALTSTADT in Wetzlar fördern.
Wichtiger Hinweis: Die
genannte Wetzlaer Initiative hat mit dem sonstigen Inhalt dieser
Website nichts zu tun. Auch Erläuterungen und
Hintergrundinformationen zur Wetzlaer Situation stehen alleine in der
Verantwortung des Verein für nachhaltige Flächennutzung und
Umweltkommunikation e.V., sofern sie nicht ausdrücklich als
Meinungsäußerung und Stellungnahmen der gewählten Sprecher*innen
der Wetzlaer Initiative LEBENSWERTE ALTSTADT – Stadthaus,
Marienheim, Liebfrauenberg, Turmstraße gekennzeichnet
sind.
Aktuell läuft das förmliche
Bebauungsplanverfahren zur Umgestaltung des unmittelbaren Dombereichs
– also des Filetstücks der Stadt Wetzlar. Hierzu hat der
Vorsitzende des Vereins für nachhaltige Flächennutzng, der Wetzlaer
Rechtsanwalt Guido Block-Künzler, folgende Pressemitteilung
herausgegeben:
PRESSEMITTEILUNG
Friday
for Participation: Letzte Chance für Einwendungen gegen den
Bebauungsplan Dom-HöfeNach
Ablauf der Einwendungsfristheute
am
Freitag den 09.08.19 sind Einwendungen gegen den Bebauungsplan
Dom-Höfe in der Wetzlaer Altstadt ausgeschlossen. Wer heute seine
Bedenken und Anregungen gegenüber dem Wetzlaer Stadtplanungsamt
nicht vorträgt, muss mit ihnen nicht mehr gehört werden
(Präklusionswirkung). Das ist wie in der Kinoschnulze, wenn der
Pfarrer vor dem Ehegelöbnis fragt: „Wer noch Einwände hat, der
trete hervor – oder schweige für immer!“ Darauf macht der
Vorsitzende des 2004 in Gießen gegründeten Vereins für nachhaltige
Flächennutzung und Umweltkommunikation e.V. aufmerksam. Der „Autor,
Abenteurer und Anwalt“ (WNZ vom 18.03.19) Guido
Block-Künzler wohnt zwar in seiner mittelhessischen Geburtsstadt
Schlitz, arbeitet jedoch als Rechtasanwalt am Rande der Wetzlaer
Altstadt – und ist somit direkt vom geplanten Vorhaben betroffen.
Seine Einwendungen hat er fertig. Wer sich daraus Denkanstöße holen
möchte, der kann sie sich von seiner Autorenwebsite
www.outdoor-reiseberichte.info
herunterladen.
Block-Künzler warnt jedoch: „Abkupfern bringt nichts. Man muss
sich schon die Mühe machen, seine persönliche Betroffenheit durch
das Vorhaben darzulegen. Denn nur dies eröffnet – im äußersten
Fall - den Klageweg. Wenn die Stadt sich wider erwarten unzugänglich
zeigt.“ Jedenfalls per Fax an die Stadtverwaltung sind
Einwendungen noch bis Mitternacht möglich. Das Gesetz schreibt vor:
schriftlich oder zur Niederschrift. Das Stadtplanungsamt hat noch bis
18.00 Uhr geöffnet. Im übrigen. Das Gesetz lädt jedermann ein,
Anregungen und Kritik vorzutragen. Man muss nicht wahlberechtigte
Bürger*in von Wetzlar sein. „Angesichts von Wetzlars Bedeutung für
den lokalen Tourismus (genannt seien hier sie beliebten Rad- und
Wanderwege längs der Lahn) sollte sich jeder Mittelhesse von dem
Vorhaben mitten in der Altstadt betroffen fühlen.“ - so
Block-Künzler. „Schließlich wird das Vorhaben die Wetzlaer
Altstadt über die nächsten Jahrzehnte prägen – im Guten wie im
Schlechten!“ Wichtig:
Bei allen Einwendungen muss man seine eigene vollständige
Meldeadresse angeben, ansonsten wird die Einwendung nicht
berücksichtigt. Für den Fall der Einreichung der Einwendung per
Telefax ist es wichtig, dass ein Faxprotokoll erstellt und aufbewahrt
wird. Weiterhin muss die Einwendung das Verfahren genau bezeichnen
(am besten so, wie es öffentlich bekannt gemacht wurde). Block-Künzler
kritisiert vor allem, dass bei einem derart bedeutende Bauprojekt
keine sogenannte informelle
Öffentlichkeitsbeteiligung
stattfand – sondern mit der nun endenden Auslegung nur das
gesetzlich vorgeschriebene Minimum: die förmliche
Öffentlichkeitsbeteiligung. Schließlich werde das Vorhaben Wetzlars
Stadtbild über Jahrzehnte bestimmen. Deutschlandweit sei es üblich,
dass die Kommunen in solchen Fällen auf ihre Bürger*innen zugingen,
um mit ihnen die beste Lösung zu erarbeiten. Denn was zunächst nach
Hinterzimmerpolitik klinge, das sei das Gegenteil davon. Ob dies nun
in der Form eines Runden Tisches oder in vielfältigen anderen –
zum Teil seit Jahrzehnten erprobten - Formen geschehe, sei
zweitrangig. Hauptsache, man rede konstruktiv miteinader – so
Block-Künzler.. Stattdessen habe er erstaunt feststellen müssen,
dass die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung der Planunterlagen in
die Hauptferienzeit gelegt wurde. Dazu falle ihm nur ein: Honi soit
qui mal y pense. Aber noch sei das Kind nicht in den Brunnen
gefallen. Ehe die Abrissbagger kämen, sei noch alles möglich. Er
fordere daher im Namen des Vereins für nachhaltige Flächennutzung
und Umweltkommunikation e.V. den Magistrat der Stadt Wetzlar auf,
sich mit den Bürger*innen, Interessen- und Umweltverbänden an einen
Runden Tisch zu setzen, um die beste Lösung für alle zu erarbeiten.
Die
deutschlandweite Erfahrung mit Konflikten in derartigen Bauprojekten
zeige, dass sich die angebliche Zeitverschwendung oft als Segen
herausstelle. Weil unterm Strich eine bessere Lösung herauskam. Und
vor allem: weil alle das Gefühl hatten, ihren Teil zur Lösung
beigetragen zu haben. Das stifte Gemeinsinn
– statt Streit, der im Zweifel in langjährigen Gerichtsverfahren
ende. Block-Künzler: „Machen
Sie langsam, wenn's schnell
gehen
muss!“
Hintergrundinfo:
„Wetzlar
tut sich schwer mit der Beteiligung“ Hessencam (verantwortlich:
Joachim Schaefer) https://www.youtube.com/watch?v=B4_ovsjHfQk Zur
Person: Der
Autor, Aktivist, Abenteurer und Anwalt Guido Block-Künzler (geboren
1958 im mittelhessischen Schlitz) ist seit seiner Gründung 2004
Vorsitzender des Verein
für nachhaltige Flächennutzung und Umweltkommunikation e.V. ,
der von Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsladen
Gießen e.V. gegründet
wurde. Er war als Geschäftsführer des Wissenschaftsladens
verantwortlich für die kommunale Umweltberatung im Auftrag des
Magistrats der Stadt Gießen – von deren Anfängen 1990 bis zu
deren faktischem Ende etwa zehn Jahre später. Sein Institut führte
- gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt - die bundesweit
bislang einzige umfassende Praxisstudie zur kommunalen Umweltberatung
in zehn hessischen Städten durch („Perspektiven kommunaler
Umweltberatung – ein praxisorientiertes Forschungsprojekt“,
VAS-Verlag, Frankfurt a.M. 1996). Darin wurde deren entscheidende
Rolle für den vorsorgenden
Umweltschutz in der Kommune
belegt. Leider haben inzwischen alle mittelhessischen Städte –
auch Wetzlar - die Umweltberatung abgeschafft. Seither - so
Block-Künzler - fehle die Kompetenz im vorsorgenden Umweltschutz –
wie der vorliegende Bebauungsplanentwurf „Dom-Höfe“ beweise.
Guido Block-Künzler lebt in seiner mittelhessischen Geburtsstadt,
der mittelalterlichen Burgenstadt Schlitz. Er arbeitet als Anwalt und
Autor in Wetzlar. In Gießen hat er Rechtswissenschaft und Geografie
studiert. Mit Wetzlar verbinden ihn neben persönlichen Beziehungen
unter anderem die Aktivitäten des Verein mittelhessische
Regionalentwicklung. („Mittelhessen quer denken“), der jedoch –
trotz maassiver Unterstützung durch den damaligen
Regierugspräsidenten Hartmut Bäumer - am fehlenden Miteinander in
Mittelhessen scheiterte.
Sie
erreichen Guido
Block-Künzler unter folgender Geschäftsadresse: Rechtsanwaltsbüro
Guido Block-Künzler Schützenstraße
13 35578 Wetzlar Fon:
06441-2106671 Mobil: 017650821974
SAMMLUNG
DER EINWENDUNGEN im
Rahmen der Bürger*innenbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 des
Baugesetzbuches zum BEBAUUNGSPLAN-ENTWURF Nr. 410
(„Domhöfe“)
Nach Abschluss der
Auslegung und Ablauf der Einwendungsfrist hat der Magistrat nunmehr
die eingegangenen Einwendungen zu prüfen. Der Verein für
nachhaltige Flächennutzung stellt die ihm bekannt gewordenen
fristgerechten Einwendungen der interessierten Öffewntlichkeit
nunmehr nachfolgend zur Verfügung. Sollte Ihre Einwendung nicht
dabei sein und Sie deren Veröffentlichung auf dieser Website wollen,
dann übersenden Sie diese bitte über unsere Mailadresse
landuse@t-online.de
mit der Einverständniserklärung, dass wir Sie auf dieser Homepage
veröffentlichen dürfen.
Aus technischen Gründen (diese Website
verwendet noch den Design-Assistenten) konnten für die einzelnen
Einwendungen keine Unterseiten angelegt werden. Daher folgt hier
zunächst eine Zusammenfassung. Wenn Sie auf die Unterseite
EINWENDUNGEN BEBAUUNGSPLAN DOMHÖFE WETZLAR gehen, finden Sie die
ORIGINALTEXTE fortlaufend.
Zusammenfassung der Einwendung von RA
Guido Block-Künzler: 1.
Der Verzicht auf eine sogenannte informelle Bürger*innenbeteiligung
ist ein Fehler. 2.
Der Magistrat sich Planungsalternativen verschlossen. 3.
Der Magistrat hat Prognosen zur Klimaerwärmung nicht beziehungsweise
nicht hinreichend in die Planung einbezogen. 4.
Der Magistrat hat die Folgen einer mindestens 2 ½ – jährigen
Bauzeit nicht ausreichend in die Abwägung einbezogen. 5. Der
Magistrat hat moderne und nachhaltige Innenstadtkonzepte nicht in die
Planung einbezogen. 6. Grün verschwindet: Der Magistrat will
Linden/Spielplatz/Ort der Ruhe versiegeln. 7.
Der Magistrat berücksichtigt nicht, dass die geplante Nutzung mir
Kinosälen für „rd. 500 Besucher“ am ungeeignetsten Ort der
Stadt und angesichts des Kinosterbens (NETFLIX) auch zur Unzeit
erfolgt. 8.
Der Magistrat hat im B-Plan Extremwetterereignisse wie Starkregen
nicht beziehungsweise nicht hinreichend berücksichtigt.