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Wetzlaer Initiative

"Lebenswerte Altstadt
- Stadthaus, Marienheim, Liebfrauenberg, Turmstraße"



Der 2004 im mittelhessischen Gießen gegründete Verein für nachhaltige Flächennutzung
und Umweltkommunikation e.V. stellt auf dieser Seite in Zusammenarbeit mit der lokalen
Wetzlaer Initiative LEBENSWERTE ALTSTADT – Stadthaus, Marienheim,
Liebfrauenberg, Turmstraße
eine Sammlung der Einwendungen zum Bebauungsplan-
entwurf Nr. 410 “Domhöfe“ zusammen. Die Initiative kritisiert die mangelnde Beteiligung
der Öffentlichkeit. Lediglich das vom Baugesetzbuch geforderte Minimum sei eingehalten
worden – und mit der Auslegung der Pläne in der Hauptferienzeit (8.Juli bis 9.August 2019)
seien viele Bürger*innen nicht erreicht worden.
Unser Verein für nachhaltige Flächennutzung will durch die – von den Einwender*innen ausdrücklich genehmigte – Veröffentlichung der Einwendungen auf unserer Webseite www.flaechenverbrauch.org einen Beitrag zu mehr Transparenz leisten und damit das
Nachdenken über eine LEBENSWERTE ALTSTADT in Wetzlar fördern.

Wichtiger Hinweis: Die genannte Wetzlaer Initiative hat mit dem sonstigen Inhalt dieser
Website nichts zu tun. Auch Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur Wetzlaer
Situation stehen alleine in der Verantwortung des Verein für nachhaltige Flächennutzung
und Umweltkommunikation e.V., sofern sie nicht ausdrücklich als Meinungsäußerung und Stellungnahmen der gewählten Sprecher*innen der Wetzlaer Initiative LEBENSWERTE ALTSTADT – Stadthaus, Marienheim, Liebfrauenberg, Turmstraße gekennzeichnet sind.

Aktuell läuft das förmliche Bebauungsplanverfahren zur Umgestaltung des unmittelbaren Dombereichs – also des Filetstücks der Stadt Wetzlar. Hierzu hat der Vorsitzende des Vereins für nachhaltige Flächennutzng, der Wetzlaer Rechtsanwalt Guido Block-Künzler, folgende Pressemitteilung herausgegeben:



PRESSEMITTEILUNG

Friday for Participation: Letzte Chance für Einwendungen gegen den Bebauungsplan Dom-Höfe Nach Ablauf der Einwendungsfrist heute am Freitag den 09.08.19 sind Einwendungen gegen den Bebauungsplan Dom-Höfe in der Wetzlaer Altstadt ausgeschlossen. Wer heute seine Bedenken und Anregungen gegenüber dem Wetzlaer Stadtplanungsamt nicht vorträgt, muss mit ihnen nicht mehr gehört werden (Präklusionswirkung). Das ist wie in der Kinoschnulze, wenn der Pfarrer vor dem Ehegelöbnis fragt: „Wer noch Einwände hat, der trete hervor – oder schweige für immer!“ Darauf macht der Vorsitzende des 2004 in Gießen gegründeten Vereins für nachhaltige Flächennutzung und Umweltkommunikation e.V. aufmerksam. Der „Autor, Abenteurer und Anwalt“ (WNZ vom 18.03.19) Guido Block-Künzler wohnt zwar in seiner mittelhessischen Geburtsstadt Schlitz, arbeitet jedoch als Rechtasanwalt am Rande der Wetzlaer Altstadt – und ist somit direkt vom geplanten Vorhaben betroffen. Seine Einwendungen hat er fertig. Wer sich daraus Denkanstöße holen möchte, der kann sie sich von seiner Autorenwebsite www.outdoor-reiseberichte.info herunterladen. Block-Künzler warnt jedoch: „Abkupfern bringt nichts. Man muss sich schon die Mühe machen, seine persönliche Betroffenheit durch das Vorhaben darzulegen. Denn nur dies eröffnet – im äußersten Fall - den Klageweg. Wenn die Stadt sich wider erwarten unzugänglich zeigt.“
Jedenfalls per Fax an die Stadtverwaltung sind Einwendungen noch bis Mitternacht möglich. Das Gesetz schreibt vor: schriftlich oder zur Niederschrift. Das Stadtplanungsamt hat noch bis 18.00 Uhr geöffnet. Im übrigen. Das Gesetz lädt jedermann ein, Anregungen und Kritik vorzutragen. Man muss nicht wahlberechtigte Bürger*in von Wetzlar sein. „Angesichts von Wetzlars Bedeutung für den lokalen Tourismus (genannt seien hier sie beliebten Rad- und Wanderwege längs der Lahn) sollte sich jeder Mittelhesse von dem Vorhaben mitten in der Altstadt betroffen fühlen.“ - so Block-Künzler. „Schließlich wird das Vorhaben die Wetzlaer Altstadt über die nächsten Jahrzehnte prägen – im Guten wie im Schlechten!“
Wichtig: Bei allen Einwendungen muss man seine eigene vollständige Meldeadresse angeben, ansonsten wird die Einwendung nicht berücksichtigt. Für den Fall der Einreichung der Einwendung per Telefax ist es wichtig, dass ein Faxprotokoll erstellt und aufbewahrt wird. Weiterhin muss die Einwendung das Verfahren genau bezeichnen (am besten so, wie es öffentlich bekannt gemacht wurde).

Block-Künzler kritisiert vor allem, dass bei einem derart bedeutende Bauprojekt keine sogenannte informelle Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand – sondern mit der nun endenden Auslegung nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum: die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Schließlich werde das Vorhaben Wetzlars Stadtbild über Jahrzehnte bestimmen. Deutschlandweit sei es üblich, dass die Kommunen in solchen Fällen auf ihre Bürger*innen zugingen, um mit ihnen die beste Lösung zu erarbeiten. Denn was zunächst nach Hinterzimmerpolitik klinge, das sei das Gegenteil davon. Ob dies nun in der Form eines Runden Tisches oder in vielfältigen anderen – zum Teil seit Jahrzehnten erprobten - Formen geschehe, sei zweitrangig. Hauptsache, man rede konstruktiv miteinader – so Block-Künzler.. Stattdessen habe er erstaunt feststellen müssen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung der Planunterlagen in die Hauptferienzeit gelegt wurde. Dazu falle ihm nur ein: Honi soit qui mal y pense. Aber noch sei das Kind nicht in den Brunnen gefallen. Ehe die Abrissbagger kämen, sei noch alles möglich. Er fordere daher im Namen des Vereins für nachhaltige Flächennutzung und Umweltkommunikation e.V. den Magistrat der Stadt Wetzlar auf, sich mit den Bürger*innen, Interessen- und Umweltverbänden an einen Runden Tisch zu setzen, um die beste Lösung für alle zu erarbeiten. Die deutschlandweite Erfahrung mit Konflikten in derartigen Bauprojekten zeige, dass sich die angebliche Zeitverschwendung oft als Segen herausstelle. Weil unterm Strich eine bessere Lösung herauskam. Und vor allem: weil alle das Gefühl hatten, ihren Teil zur Lösung beigetragen zu haben. Das stifte Gemeinsinn – statt Streit, der im Zweifel in langjährigen Gerichtsverfahren ende. Block-Künzler: „Machen Sie langsam, wenn's schnell gehen muss!“


Hintergrundinfo:

„Wetzlar tut sich schwer mit der Beteiligung“
Hessencam (verantwortlich: Joachim Schaefer)
https://www.youtube.com/watch?v=B4_ovsjHfQk


Zur Person:
Der Autor, Aktivist, Abenteurer und Anwalt Guido Block-Künzler (geboren 1958 im mittelhessischen Schlitz) ist seit seiner Gründung 2004 Vorsitzender des Verein für nachhaltige Flächennutzung und Umweltkommunikation e.V. , der von Mitarbeiter*innen des Wissenschaftsladen Gießen e.V. gegründet wurde. Er war als Geschäftsführer des Wissenschaftsladens verantwortlich für die kommunale Umweltberatung im Auftrag des Magistrats der Stadt Gießen – von deren Anfängen 1990 bis zu deren faktischem Ende etwa zehn Jahre später. Sein Institut führte - gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt - die bundesweit bislang einzige umfassende Praxisstudie zur kommunalen Umweltberatung in zehn hessischen Städten durch („Perspektiven kommunaler Umweltberatung – ein praxisorientiertes Forschungsprojekt“, VAS-Verlag, Frankfurt a.M. 1996). Darin wurde deren entscheidende Rolle für den vorsorgenden Umweltschutz in der Kommune belegt. Leider haben inzwischen alle mittelhessischen Städte – auch Wetzlar - die Umweltberatung abgeschafft. Seither - so Block-Künzler - fehle die Kompetenz im vorsorgenden Umweltschutz – wie der vorliegende Bebauungsplanentwurf „Dom-Höfe“ beweise. Guido Block-Künzler lebt in seiner mittelhessischen Geburtsstadt, der mittelalterlichen Burgenstadt Schlitz. Er arbeitet als Anwalt und Autor in Wetzlar. In Gießen hat er Rechtswissenschaft und Geografie studiert. Mit Wetzlar verbinden ihn neben persönlichen Beziehungen unter anderem die Aktivitäten des Verein mittelhessische Regionalentwicklung. („Mittelhessen quer denken“), der jedoch – trotz maassiver Unterstützung durch den damaligen Regierugspräsidenten Hartmut Bäumer - am fehlenden Miteinander in Mittelhessen scheiterte.


Sie erreichen Guido Block-Künzler unter folgender Geschäftsadresse:
Rechtsanwaltsbüro Guido Block-Künzler
Schützenstraße 13
35578 Wetzlar
Fon: 06441-2106671
Mobil: 017650821974

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SAMMLUNG DER EINWENDUNGEN
im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches zum
BEBAUUNGSPLAN-ENTWURF Nr. 410 („Domhöfe“)




Nach Abschluss der Auslegung und Ablauf der Einwendungsfrist hat der Magistrat nunmehr die eingegangenen Einwendungen zu prüfen. Der Verein für nachhaltige Flächennutzung stellt die ihm bekannt gewordenen fristgerechten Einwendungen der interessierten Öffewntlichkeit nunmehr nachfolgend zur Verfügung. Sollte Ihre Einwendung nicht dabei sein und Sie deren Veröffentlichung auf dieser Website wollen, dann übersenden Sie diese bitte über unsere Mailadresse landuse@t-online.de mit der Einverständniserklärung, dass wir Sie auf dieser Homepage veröffentlichen dürfen.


Aus technischen Gründen (diese Website verwendet noch den Design-Assistenten) konnten für die einzelnen Einwendungen keine Unterseiten angelegt werden. Daher folgt hier zunächst eine Zusammenfassung. Wenn Sie auf die Unterseite EINWENDUNGEN BEBAUUNGSPLAN DOMHÖFE WETZLAR gehen, finden Sie die ORIGINALTEXTE fortlaufend.

Zusammenfassung der Einwendung von RA Guido Block-Künzler:
1. Der Verzicht auf eine sogenannte informelle Bürger*innenbeteiligung ist ein Fehler.
2. Der Magistrat sich Planungsalternativen verschlossen.
3. Der Magistrat hat Prognosen zur Klimaerwärmung nicht beziehungsweise nicht
    hinreichend in die Planung einbezogen.
4. Der Magistrat hat die Folgen einer mindestens 2 ½ – jährigen Bauzeit nicht
    ausreichend in die Abwägung einbezogen.
5. Der Magistrat hat moderne und nachhaltige Innenstadtkonzepte nicht in
    die Planung einbezogen.
6. Grün verschwindet: Der Magistrat will Linden/Spielplatz/Ort der Ruhe versiegeln.

7. Der Magistrat berücksichtigt nicht, dass die geplante Nutzung mir Kinosälen für
   „rd. 500 Besucher“ am ungeeignetsten Ort der Stadt und angesichts des
   Kinosterbens (NETFLIX) auch zur Unzeit erfolgt.
8. Der Magistrat hat im B-Plan Extremwetterereignisse wie Starkregen nicht
    beziehungsweise nicht hinreichend berücksichtigt.